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Weihnachten – Ein Fest des steuerlichen Kummers

von | Dez 12, 2013 | NETWAYS, Kunden, Team

Für die einen ist Weihnachten der absolute Geschenkestress, für die anderen ein Vorwand für zuviel Essen und übertriebenen Alkoholgenuss. Ich finde das beides richtig und wichtig ist.
Während unsere Weihnachtsfeier (wir werden wie immer live berichten) erst am nächsten Freitag über die Bühne geht, sind die Geschenke an Kunden und Mitarbeiter der totale Stress. Ich bin mir sicher, dass ich auch vielen anderen aus der Seele sprechen, die sich jedes Jahr aufs Neue Fragen:

Was könnten wir den machen?

Da wir unsere Kunden nicht mit Geld und Golfschlägern sondern mit Leistung überzeugen wollen, machen wir uns hier das Leben nicht so schwer und grüßen alljährlich mit Karte und manchmal auch einer Kleinigkeit. Wer seinem Kunden aber mehr schenken möchte, kommt durchaus mal mit den Heiligen drei Königen großer Unternehmen, nämlich Governance, Risk und Compliance in Kontakt. Da sich niemand nachweisen lassen will, dass ein übergroßes Weihnachtsgeschenk die ein oder andere Entscheidung beeinflusst, wandern die Geschenke bei vielen Firmen in einen Topf und werden dann an Bedürftige oder Wohlfahrtsorganisationen verteilt. Der Vollständigkeit halber manchmal eben auch der einzige Mitarbeiter der noch nach Hause findet.
Neben innerbetrieblichen Vereinbarungen sind die Grenzen von Seiten des Gesetzgebers klar geregelt:

  • Nettofreigrenze bis 10,- Euro als Streuwerbeartikel: Luftballons, Stifte und Feuerzeuge sind mit Sicherheit ein Klassiker unter den Dingen, die man am Neujahrstag in den Eimer schmeisst
  • Nettofreigrenze bis 35,- Euro pro Empfänger und Jahr: Jeder kann seinem Kunden oder Geschäftspartner pro Jahr Geschenke im Nettowert von 35,- Euro zukommen lassen. Ausnahmen sind hier Geschenke die ausschließlich beruflich genutzt werden können, da es hier gerne auch mal mehr sein kann. Wer hier eine Möglichkeit vermutet seine alte USV loszubekommen, sei auf die hohen Versandkosten bei UPS hingewiesen
  • Alles andere bis 10.000,- Euro: Laut §37b EStG mit 30% pauschal versteuert werden. Saunaclub und Sportwagenwochenende sind also kein Problem aber der Schenkende muss dann steuerlich auch alles richtig machen

Mit Ausnahme der 10.000,- Euro-Regel, die auch für Mitarbeiter zur Anwendung gebracht werden kann, sieht es im innerbetrieblichen Verhältnis jedoch etwas anders aus. Genau bedeutet das:

  • Bruttofreigrenze bis 40,- Euro für Sachzuwendungen anlässlich eines persönlichen Ereignisses: Dies geht bei Geburtstag, Hochzeit oder Geburt im Zweifel auch mehrfach pro Monat. VORSICHT ist jedoch bei der Bewertung von persönlichen Ereignissen geboten da man dem Lohnsteuerprüfer wohl schwer erklären kann, dass der erste GIT-Merge ohne Konflikt bereits Anlass zur Belohnung ist
  • Bruttofreigrenze bis 44,- Euro pro Monat: In diese Kategorie fällt eigentlich alles, was man dem Mitarbeiter sonst so zukommen lässt. Genau genommen nämlich Kaffee, Getränke und das ein oder andere Essen

Der Gesetzgeber schränkt hier also die Möglichkeiten sowohl bei Kunden als auch Mitarbeitern gehörig ein und sieht zu, dass er nicht zu kurz kommt. Eigentlich finde ich es auch richtig, denn vermutlich können die tollsten Geschenke nicht retten, was man ein Jahr lang versaut hat. Was nun also tun für die lieben Leute hier? Wir schenken allen hier bei NETWAYS ganzjährig Anerkennung und Liebe und ich bin der Meinung das reicht vollkommen aus.

Bernd Erk
Bernd Erk
CEO

Bernd ist Geschäftsführer der NETWAYS Gruppe und verantwortet die Strategie und das Tagesgeschäft. Bei NETWAYS kümmert er sich eigentlich um alles, was andere nicht machen wollen oder können (meistens eher wollen). Darüber hinaus startete er früher das wöchentliche Lexware-Backup, welches er nun endlich automatisiert hat. So investiert er seine ganze Energie in den Rest der Truppe und versucht für kollektives Glück zu sorgen. In seiner Freizeit macht er mit sinnlosen Ideen seine Frau verrückt und verbündet sich dafür mit seinen beiden Söhnen und seiner Tochter.

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