Gestern war ich zur Wissenserweiterung bei einer Lexware Update Tagung Lohn- und Gehalt 2015. Über eine Änderung bzgl. Aufmerksamkeiten an die Mitarbeiter würde ich euch in diesem Zuge gerne informieren.
Laut Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 wurden die Grenzbeträge ab 01.01.2015 für Aufmerksamkeiten, Arbeitsessen und Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen von 40,00 € auf 60,00 € einschließlich Umsatzsteuer angehoben. Hierzu gehören Sachzuwendungen die einem Mitarbeiter anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses überreicht werden – Geburtstag, Hochzeit, Geburt, Jubiläum.
Arbeitsessen und die Abgabe von Speisen und Getränken bei einem außergewöhnlichen Arbeitseinsatz zählen auch zu Aufmerksamkeiten wie die Überlassung von Getränken und Genussmitteln, die der Arbeitgeber zum Verzehr unentgeltlich oder verbilligt überlässt (aus überwiegend betrieblichen Interesse).
Fazit: Ab jetzt können sich Mitarbeiter über noch größere Geschenke freuen! – Bei uns geht das jedoch meistens für den Aperol drauf!
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